Satzung
Die Organisationsstruktur und die Aufgaben des Wittelsbacher Land e. V. sind in der Satzung festgelegt. Die Satzung wurde bereits als Basis für die Vereinsgründung am 7. Dezember 1999 unter Mitwirkung der Fraktions-vorsitzenden des Kreistages, Vertreter der Bürgermeister und der Regierung von Schwaben durch die Landkreisverwaltung entworfen.
Das wichtigste Gremium der LAG, die als eingetragener Verein agiert, ist die Mitgleiderversammlung. Sie beschließt nach § 8 Abs. 4 über die Grundsätze der Vereinsarbeit und wählt die Vorstandsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme bei der Mitgliederversammlung. Um innerhalb der LAG einen Schwerpunkt auf die Wahrung des Allgemeininteresses zu legen, wurde in die Satzung der Passus aufgenommen, dass die vierzehnköpfige Vorstandschaft neben den vier Arbeitskreissprechern jeweils aus drei Vertretern des Landkreises, drei Vertretern der Gemeinden und vier frei wählbaren Vorstandsmitgliedern bestehen muss. Diese Handhabe wurde deswegen als notwendig erachtet, weil mit der Regelung Mitglied = Stimme eine Einzelperson das gleiche Stimmgewicht hat wie z. B. eine Gebiets-körperschaft.
Die Vorstandschaft erledigt alle Vereinsgeschäfte, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Die Arbeitskreise sind für die Planung und Durchführung der Projekte und Maßnahmen zuständig. Die Geschäftsführung und die Mitarbeiterin für das Regionalmanagement koordinieren die Aktivitäten der Arbeitskreise und fungieren gleichzeitig als Organisatoren und Umsetzungsorgane.
Im März 2002 wurde beschlossen, dass die Vorstandschaft des Wittelsbacher Land e. V. das Entscheidungsgremium für die Durchführung von Leader-Projekten im Rahmen des Entwicklungskozepts für das Wittelsbacher Land sein soll. Dafür wurde die Zusammensetzung der Vorstandschaft geändert. Die gewählten Sprecher der vier institutionalisierten Arbeitskreise wurden ab Oktober 2002 (nach der Neuwahlen) Mitglieder der Vorstandschaft. Durch diesen Vorgang wurde die Rolle der Arbeitskreise aufgewertet.
