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Lokale Aktionsgruppe Wittelsbacher Land

 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist im Sinne von Leader Träger der regionalen Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Erarbeitung und Umsetzung (Art 62 VO (EG) Nr. 1698/2005). Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) stellt die Grundlage für die Auswahl der LAG als Leader-Region dar und ist für die LAG verbindlich. Nachdem sich die LAG Wittelsbacher Land e. V. in der Förderperiode 2007 - 2013 mit einem neuen REK erfolgreich beworben hat, profitiert in den kommenden Jahren der gesamte Landkreis Aichach-Friedberg von der Leader-Förderung der Europäischen Union.

Gefördert werden produktive Investitionen mit einem Fördersatz von max. 25 %, sonstige Projekte mit einem Fördersatz von max. 50 % sowie Kooperationsprojekte. Bei den Kooperationsprojekten wird zwischen gebietsübergreifenden und transnationalen Projekten unterschieden. Gebietsübergreifende Projekte erhalten einen Fördersatz von max. 60 %, bei transnationale Projekte max. 70 %.  Die Berechnungsgrundlage bietet der jeweilige Nettobetrag des Projektes.

Jede LAG hat verbindliche Kriterien für die Auswahl der Projekte: Die eigenen Projektauswahlkriterien und die Leader-Kriterien. Nachdem das Entscheidungsgremium, die Vorstandschaft der LAG Wittelsbacher Land, die Erfüllung der Auswahlkriterien geprüft hat und eine positive Stellungname der LAG vorliegt, kann das Projekt zur Antragsstellung in Leader eingereicht werden. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • im Gebiet einer ausgewählten LAG liegen
  • besondere Bedeutung und nachvollziehbaren Nutzen für das LAG-Gebiet
  • Einbindung der Bevölkerung über die LAG (Bottom-up-Prinzip)
  • positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Kultur, Soziales)
  • klare Zuordnung zu einem Handlungsfeld des REK

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Antragssteller aus dem jeweiligen LAG-Gebiet (Landkreis Aichach-Friedberg). Dies kann die LAG selbst, eine kommunale Gebietskörperschaften oder juristische Personen des Privatrechts, aber auch eine natürliche Personen sein. Die LAG-Managerin, Beata Pasztor, berät Projektträger bei der Projektentwicklung und Umsetzung. Einen Überblick über die notwendigen Antragsformulare erhalten sie beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Die Projektideen werden in den verschiedenen Arbeitskreisen der LAG diskutiert und vorbereitet, bevor das Entscheidungsgremium darüber berät und beschließt. In den Arbeitskreisen wirken engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachexperte aus der Region mit. Dabei folgt man einem bürgerorientierten Ansatz und sorgt für die nachträgliche Akzeptanz der Projekte (Bottom-up-Prinzip).
Auch Sie sind herzlich eingeladen, am regionalen Gestaltungsprozess in den Arbeitskreisen aktiv mitzuwirken. Ort, Zeit und Themen der jeweiligen Arbeitskreissitzung erfahren Sie unter Termine LAG.

Der Leader-Manager für Nordschwaben, Erich Herreiner, steht für Fragen zur Antragsstellung beratend zur Verfügung:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen
Oskar-Mayer-Str. 51
86720 Nördlingen
Tel. 09081/2106-35
erich.herreiner@aelf-nd.bayern.de