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Mitgliedschaft im Verein

Laut § 3 der Vereinssatzung können alle interessierten Personen über 18 Jahren, Gebietskörperschaften, Unternehmen, Vereine, Stiftungen und sonstige juristische Personen Mitglied im Wittelsbacher Land e. V. werden, die ihren Wohn- bzw. Firmensitz im Landkreis haben. Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese findet einmal jährlich statt und beschließt laut Satzung über die Grundsätze der Vereinsarbeit und wählt die Vorstandsmitglieder.

Personen, die ihren Wohn- bzw. Firmensitz nicht im Landkreis haben, können förderndes Mitglied ohne Stimmrecht werden.

Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt für Privatpersonen und Familien 35 € und für juristische Personen 80 € (Stand 2010).

Die Mitgliedschaft im Wittelsbacher Land e. V. bringt Vorteile für alle, die sich dem Netzwerk anschließen:

  • Möglichkeit zur Mitarbeit und Mitgestaltung an der regionalen Entwicklung
  • Netzwerk von Entscheidungs- und Leistungsträgern
  • Günstige Werbung für Direktvermarkter, Gastronomie, Hotellerie und Gewerbe
  • Gemeinschaft engagierter Bürgerinnen und Bürger
  • Regelmäßige Informationen, z. B. durch unsere Mitgliederzeitung
  • Verbesserung der Absatzchancen von regionalen Produkten
  • Nutzung des Wittelsbacher Land-Logos


Inzwischen zählt der Verein über 200 Mitglieder, darunter alle Gemeinden und Städte des Landkreises, viele Interessensgruppen, Institutionen, Gastronomie, Handwerker und Privatleute. Sie alle tragen nicht nur mit ihren finanziellen, sondern vor allem mit ihren wertvollen ideellen Vorschlägen und Anregungen zu einer nachhaltigen und auf Akzepzanz setzenden Regionalentwicklung bei.


Werden auch Sie Mitglied und unterstützen Sie dadurch die regionale Entwicklung im Wittelsbacher Land! Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsführung, Tel. 08251 92-477.

Mitgliedsantrag
Mitgliedsantrag Fördermitglied
Beitragsordnung